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"Vorsicht, Kladde! - Unternehmensrestrukturierungen im Lichte des ESUG 2013"
Der Gesetzgeber wollte das Insolvenzverfahren für die Verfahrensbeteiligten vorhersehbarer machen. Das ist gelungen – zumindest teilweise. Nicht erreichen wollte der Gesetzgeber, dass die Kapitalstruktur auf den Kopf gestellt wird.
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www.unternehmeredition.de / Ausgabe: Juni 2013