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Debatte über Überschuldung neu entfacht


Börsen-Zeitung


 

Börsen-Zeitung, 8.11.2023 – Ist ein Unternehmen überschuldet, muss es heute zwingend einen Insolvenzantrag stellen. Das deutsche Recht weicht hier von dem vieler anderer Länder ab, die einen derartigen Antragsgrund nicht kennen. Überschuldet ist nach deutschem Recht ein Unternehmen bereits dann, wenn in der Bilanz zu Liquidationswerten die Passiva die Aktiva übersteigen und keine positive Fortbestehensprognose besteht, sprich über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Durchfinanzierung ausgegangen werden kann.

Um Unternehmen insbesondere von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu entlasten, hatte der Gesetzgeber den Prognosezeitraum vorübergehend von zwölf auf vier Monate verkürzt.

 

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Presse-Artikel

 

Börsen-Zeitung Gastbeitrag, 8. November 2023