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TMA Deutschland mit neuem Vorstand
Existenz Magazin
Kreditzweitmarktgesetz – Regulatorischer Rahmen für Kredittransaktionen
Im Rahmen der Jahrestagung wurde - nicht zuletzt mit Blick auf das VARTA-Verfahren - deutlich, dass die TMA keine Notwendigkeit einer Anpassung des StaRUG sieht.
"Kleinaktionäre seien über die bestehenden Vorschriften des StaRUG ausreichend geschützt. Eine Erhöhung der Anforderungen insbesondere an einen Bezugsrechtsausschluss widersprächen auch dem Grundsatz, dass die Sanierung über ein StaRUG-Verfahren als ultima ratio zur Abwendung der Insolvenz diene"[...]
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