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TMA Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
TMA STELLUNGNAHME
TMA Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2022 einen Vorschlag für eine europäische Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (der „Richtlinienentwurf“) vorgelegt. Die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. (die „TMA“), ein Zusammenschluss von Restrukturierungsexperten renommierter Banken, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften, Insolvenzverwaltersozietäten so- wie Anwaltskanzleien, spricht sich schon seit langer Zeit für eine Angleichung der europäischen Insolvenzrechtsordnungen aus. Die TMA begrüßt daher auch im Grundsatz die Bestrebungen, mit dem vorgelegten Richtlinienentwurf das Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten weiter zu harmonisieren. Sie sieht jedoch insbesondere bei den Vorgaben zu Pre-Pack-Verfahren und vereinfachten Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen kritische Punkte, welche die avisierte Effizienzsteigerung infrage stellen könnten.
Um die gesamte Stellungnahme zu lesen, laden Sie sich bitte den Report als PDF Dokument herunter.