Mitgliedschaft und Beitrittsvoraussetzungen

Mit Beitritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 200,- zu entrichten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 500,-.

Universitätsprofessoren und ihre wissenschaft-lichen Mitarbeiter sowie Insolvenzrichter und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes können vom Vorstand als Ehrenmitglieder von der Aufnahmegebühr befreit werden.
Jeder auf Aufnahme in die Gesellschaft als Mitglied muss von 2 (zwei) Bürgen unterstützt werden, die bereits Mitglieder der Gesellschaft sind.

Mitglied kann werden, wer unter eine der nachstehend genannten Untergruppen fällt, volljährig und in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und tätig ist:


  • Restrukturierungs- und Sanierungsberater
  • Bankenvertreter und Investoren
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Schwerpunkt (Interessenschwerpunkt) im Bereich der Restrukturierungs-, Sanierungs-
    und Insolvenzberatung
  • Insolvenzverwalter
  • Insolvenzrichter und -rechtspfleger
  • Vertreter von Behörden oder Regierungen
  • Universitätsprofessoren und -mitarbeiter