Mitgliedschaft und Beitrittsvoraussetzungen
Mit Beitritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 200,- zu entrichten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 500,-.
Universitätsprofessoren und ihre wissenschaft-lichen Mitarbeiter sowie Insolvenzrichter und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes können vom Vorstand als Ehrenmitglieder von der Aufnahmegebühr befreit werden.
Jeder auf Aufnahme in die Gesellschaft als Mitglied muss von 2 (zwei) Bürgen unterstützt werden, die bereits Mitglieder der Gesellschaft sind.
Mitglied kann werden, wer unter eine der nachstehend genannten Untergruppen fällt, volljährig und in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und tätig ist:
- Restrukturierungs- und Sanierungsberater
- Bankenvertreter und Investoren
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Schwerpunkt (Interessenschwerpunkt) im Bereich der Restrukturierungs-, Sanierungs-
und Insolvenzberatung - Insolvenzverwalter
- Insolvenzrichter und -rechtspfleger
- Vertreter von Behörden oder Regierungen
- Universitätsprofessoren und -mitarbeiter