Mitgliedschaft und Beitrittsvoraussetzungen
Mit Beitritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 200,- zu entrichten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 500,-.
Universitätsprofessoren und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie Insolvenzrichter und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes können vom Vorstand als Ehrenmitglieder von der Aufnahmegebühr befreit werden.
Jede Aufnahme in die Gesellschaft als Mitglied muss von 3 (drei) Bürgen unterstützt werden, die bereits Mitglieder der Gesellschaft sind. Die Bürgen müssen in einer aussagekräftigen Begründung glaubhaft die Erfahrungen und Qualitäten des Anstragstellers/der Antragstellerin beschreiben können und sich für ihn/sie verbürgen. Die Bürgen müssen ausführlich darstellen, welche Faktoren und besonderen Erfahrungen für die Aufnahme des Antragstellers/der Antragstellerin als Mitglied sprechen.
Der Antragsteller muss mit den jeweiligen Bürgen in mindestens je einem Projekt zusammen gearbeitet haben.
Mitglied kann werden, wer unter eine der nachstehend genannten Untergruppen fällt, volljährig und in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und tätig ist:
- Restrukturierungs- und Sanierungsberater
- Bankenvertreter und Investoren
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Schwerpunkt (Interessenschwerpunkt) im Bereich der Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzrichter und -rechtspfleger
- Vertreter von Behörden oder Regierungen
- Universitätsprofessoren und -mitarbeiter