TMA Stammtisch Köln, 17.Mai 2011

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Wohl lebt sich’s mit gesicherter Pension!

 
Liebe Mitglieder und Interessierte,
 
„denn eins ist sicher: Die Rente“(+). Das stimmt. Nach wie vor. Nur weniger wird sie. Umso wohler mag sich derjenige fühlen, der über eine „Pension“ verfügt, also etwa eine unverfallbar gewordene Zusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Diese ist der Höhe nach absehbar, wenn auch nicht inflationsindexiert, und fast genau so sicher, letzteres jedoch erst seit dem Ende des Wirtschaftswunders und nach der ersten Ölkrise: 1975 sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Versorgungszusagen von Betrieben durch eine öffentlich-rechtliche Versicherungsregelung mit einem Schutz vor der Insolvenz des Betriebes zu versehen: Der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit entstand. Die Direktzusage ist nur noch einer von fünf Durchführungswegen für die betriebliche Altersversorgung, aber diejenige, die neben anderen die Insolvenzsicherung über den PSV erforderlich macht. Für uns Restrukturierungsexperten führt dieser Umstand immer wieder zu überraschenden Erlebnissen: Ein früher Blick in die Bilanz erstaunt nicht selten, angesichts der Größenordnung, die sich, je nach Historie des betreffenden Betriebes, relativ zu Gesamtkapital und Umsatz zeigt. Und bei der ohnehin schon heiklen, gleichwohl regelmäßig vorzunehmenden Analyse, ob eine Sanierung eher gerichtlich oder eher außergerichtlich erfolgversprechend erscheint, sehen wir uns regelmäßig in der unangenehmen Situation, darauf hinweisen zu müssen, dass bei allen Nachteilen einer Insolvenz ein „Nutzen“ derselben darin läge, dass Pensionsverbindlichkeiten nicht mit übernommen werden müssen. Denn die Pensionsverbindlichkeiten sind ungesicherte Verbindlichkeiten – aus Sicht des Unternehmens. Finanzgläubiger gehen vor. In einer Zeit, da sich Insolvenzverwalter über indirekte Werbung durch Headlines wie „Schuldenfrei aus der Insolvenz“ freuen können, stellt sich umso mehr die Frage, ob hier ein moralisches Versagen (Moral Hazard) induziert wird, wie es die ökonomische Theorie für Versicherungen aller Art postuliert. Streng finanzwirtschaftlich betrachtet fiele die Antwort leicht: Entweder ist der Unternehmenswert noch da oder eben nicht. Und wenn er nicht mehr da ist, entsteht den Pensionären und ihrer Sicherungseinrichtung auch kein Schaden, wenn per Insolvenz dieselben nur noch quotal bedient werden. In der Praxis ist es indessen so einfach nicht. Die Insolvenz führt, allen „Rettern“ und „Sanierern“ zum Trotz, zu einem monströsen Wertverlust, den allein die ungesicherten Gläubiger zu schultern haben. Und dann führt auch noch die Abschaffung der Überschuldung dazu, dass der PSV ökonomischer Eigentümer einiger Betriebe ist, deren Wert längst im Pension Debt bricht. Nur am Steuer sitzt er nicht. Weil er es nicht darf. Kurzum, im Einzelfall wie auf der Makroebene ungebrochen spannende Fragestellungen, und wir freuen uns außerordentlich, zum Thema:
 
„Pensionssicherungsverein, Zünglein an der Waage der Restrukturierung?“,
 
Herrn Dr. jur. Hermann Peter Wohlleben, Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG),
 
für unseren nächsten TMA-Stammtisch in Köln als Referenten gewonnen zu haben, mit dem wir über all diese Fragen im rheinischen Umfeld und nahe des Sitzes des PSV, wie gewohnt hochkarätig diskutieren wollen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Frank Nikolaus
 
 
Der Referent:
Dr. jur. Hermann Peter Wohlleben ist seit Anfang 1996 im Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG), des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und Luxemburg, für die Bereiche Insolvenz und Leistung sowie Recht verantwortlich. Für die Arbeitgeber ist Dr. Wohlleben zudem in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung engagiert, seit Juni 2000 als alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Weiterhin ist er Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln,  Mitglied verschiedener Fachgremien der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sowie (Mit-)Herausgeber und Autor diverser Fachpublikationen zum Wirtschafts- und Insolvenzrecht.
 
 
(+) Norbert Blüm, in seiner Eigenschaft als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, 1986

Anwesenheitsliste

  Beck Matthias Ernst & Young
  Bönning Klaus Willeke & Partner Beratungsgesellschaft
Dr. Brandstetter Markus 1 if by land
  Braun Matthias Deekeling Arndt Advisors
  Buchalik Robert mbb [consult]
  Buschmann Till Ashurst
  Cherubim Michael West LB
  Depping Bernd dnp Depping
Dr. Dietz Hans-Peter Nikolaus & Co.
Dr. Döhmen Hans Peter döhmen consulting gmbh
Dr. Enders Christoph West LB
  Feinendegen Stefan IsoPart GmbH
  Frieser Oliver Leonardo & Co.
Dr. Goetker Uwe McDermott Will & Emery
  Jacob Patrik-Sven AlixPartners
Dr. Janssen Christoph GÖRG Rechtsanwälte
  Jung Burkhard hww CMS
  Koch Carsten Westhelle & Partner
  Krause Christian Brinkmann & Partner
  Lehmann Andreas Squire, Sanders & Dempsey
  Lerche Niklas Houlihan Lokey
  Linck Marion Strategic Value Partners
  Mayer Rainer maconda GmbH
  Niesert Burkhard Mütze Korsch Rechtsanwalts GmbH
Dr. Nikolaus Frank Nikolaus & Co.
  Quent Sören Sören Quent Interim Management
  Reifert Thomas Deloitte & Touche
  Reusch Steffen dnp Depping
Dr. Roever Astrid 1 if by land
Dr. Sandow Jörg Ernst & Young
  Sanne Stefan Deloitte & Touche
Dr. Sassenrath Gerd Hengeler Müller
  Schober Philip Brinkmann & Partner
  Schober Michael Houlihan Lokey
  SCHULZ Thomas thomas SCHULZ I tsc.komm
Dr. Szameitat Susanne Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft
  Wiegand Peter KPMG
  Willeke Andreas Willeke & Partner Beratungsgesellschaft
Dr. Wohlleben Hermann Peter TMA
  Wulfetange Malte Houlihan Lokey
  Hielscher Henryk Wirtschaftswoche
  Nalibayev Zafar Nikolaus & Co.
  Clausmeyer Matthias Nikolaus & Co.

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