26
Jan

TMA Online-Stammtisch

Thema StaRUG – Verpasste Chance vs. Cooles Tool?

Uhrzeit 26.01.2021 | 17:00 - 18:30

Location Videokonferenz

Preis 0,00 EUR zzgl. Ust.* Mitglieder

Preis 0,00 EUR zzgl. Ust.** Nicht-Mitglieder

* Entgelte für steuerpfl. Leistungen: 0,00 EUR darauf 19% USt: 0,00 EUR
Entgelte für nach § 4 Nr. 22.a) UStG steuerbefreite Leistungen: 0,00 EUR

** Entgelte für steuerpfl. Leistungen: 0,00 EUR darauf 19% USt: 0,00 EUR
Entgelte für nach § 4 Nr. 22.a) UStG steuerbefreite Leistungen: 0,00 EUR


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Event Informationen

TMA Online-Fachgespräch am 26. Januar 2021 von 16:00 bis ca. 17:30 Uhr: StaRUG – Verpasste Chance vs. Cooles Tool?

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
mit den besten Wünschen zum neuen Jahr laden wir Sie alle sehr zum ersten Online-Fachgespräch der TMA im Jahr 2021
 
Dienstag, den 26. Januar 2021, von 16:00 bis 17:30 Uhr
 
ein. Wir wollen uns bei diesem Austausch unter Restrukturierungspraktikern den Fragen widmen, was ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren leisten sollte, was das im Dezember verabschiedete StaRUG-Verfahren leisten kann und wo mithin wie und bis wann nachgebessert werden kann und sollte.
 
In nahezu letzter Minute ist das vom BMJV erarbeitete und von der Bundesregierung verabschiedete StaRUG nach erheblichen Änderungen in der tragenden Architektur zum Jahresbeginn geltendes Recht geworden. Nachdem sich der in der von ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen diverser Interessengruppen, Anhörungen derselben, Stellungnahmen des Bundesrates wie der Fraktionen in den letzten Monaten des vergangenen Jahres aufgewirbelte Staub gelegt hat, der Bundestag den Entwurf ohne ausführliche Diskussion mit den vom Rechtsausschuss verlangten Änderungen und Streichungen in seiner letzten Sitzung des Jahres 2020 verabschiedet hat, ist allerdings erkennbar geworden, dass die neue Regelung unstreitig an der einen oder anderen Stelle zumindest der redaktionellen Nachbesserung durch den Gesetzgeber bedürfen.
 
Mit MdB Prof. Dr. Heribert Hirte haben wir einen Gast für unseren Stammtisch gewinnen können, der das StaRUG in der nun verabschiedeten Form wesentlich gestaltet hat, seit vielen Jahren seinen insolvenzrechtlichen Sachverstand in die parlamentarische Arbeit einbringt und uns sicher vieles Neues zur Genese, zum aktuellen Stand der politischen Diskussion und dem weiteren Fortgang berichten kann.
 
Dabei wollen wir zu den Themenblöcken

  • Shift of Fiduciary Duties: Umsetzung der EU-RL durch das StaRUG?
  • §313 BGB als aliud zur Vertragsbeendigungsoption im RegE?
  • Verhältnis StaRUG zu Restrukturierungs-Verfahren in anderen Jurisdiktionen, Anerkennung, Reziprozität

nach kurzen Einführungsreferaten und jeweils einer Stellungnahme von Heribert Hirte im digitalen Plenum miteinander und mit Professor Hirte diskutieren, wo wir als Praktiker mit dem StaRUG delege lata stehen, wo Änderungsbedarf gesehen wird und inwieweit der bis wann wie realistisch umgesetzt werden kann.
 
Bitte melden Sie sich über den oben stehenden Link zur Veranstaltung an.

Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion.
 
Mit den besten Grüßen

Kolja von Bismarck                 Dr. Christian Heintze LL.M.
Sidley Austin                          BBL Brockdorff

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Über den oben stehenden Link können Sie sich zur Veranstaltung registrieren, eine Bestätigung wird Ihnen vom System zugeschickt. In der Teilnehmerliste auf der TMA-Website sehen Sie alle angemeldeten Teilnehmer.

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Um regelmäßig unsere Veranstaltungseinladungen zu erhalten, können Sie sich auf unserer Website in den Newsletter-Verteiler eintragen: https://www.tma-deutschland.org/ (TMA Newsletter allgemein, TMA NextGen – Next Generation, TMA NOW – Frauennetzwerk)

Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über unsere Website innerhalb der Anmeldefrist möglich!
 
Anmeldefrist: Anmeldungen können bis spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden
 

 

Stornierungen: Stornierungen sind bis spätestens, 10 Uhr, vier Werktage vor dem Veranstaltungstag unter dem Link vorzunehmen, den Sie in der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten haben. Später erfolgte Stornierungen können leider nicht anerkannt werden, da die Restaurants die bestellten Menüs der TMA in Rechnung stellen und Umsatzgarantien verlangen.
 
Für Änderungen der Anmeldedaten wird von Nichtmitgliedern eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 10,- erhoben.
 
Nichtmitglieder, die anstelle von Mitgliedern an unserem Event teilnehmen, müssen die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder entrichten.
Bitte stornieren Sie in diesem Fall die ursprüngliche Anmeldung des Teilnehmers über den Link in der Bestätigung Ihrer Anmeldung. Bitte melden Sie den neuen Teilnehmer ebenfalls über unsere Website an.
 
Sollten Sie noch kein Mitglied der Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. sein, so würden wir uns freuen, Sie auf diese Weise für unseren Berufsverband interessieren zu können.